Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungungsbereich

Es gelten, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart ist, für sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Entgegennahme der Ware auf seine eigenen Einkaufsbedingungen verweist oder diesen Verkaufsbedingungen widerspricht. Die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer-ungs- und Zahlungsbedingungen werden hiermit auch bereits jetzt für alle künftigen Lieferungen vereinbart. Ergänzend gelten die Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse (COFREUROP), soweit sie nicht durch die nachstehenden Bedingungen abgeändert oder ergänzt werden. Nachstehende Bedingungen gehen in jedem Fall vor.

2. Vertragsabschluss, Preis

Die Vertragsannahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ergeben sich unsere Preise aus der am Liefertag geltenden Preisliste zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Ebersbach.

3. Zahlung

3.1 Sämtliche Rechnungen des Verkäufers sind 8 Tage nach Lieferungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz, mindestens jedoch den entstandenen Zinsschaden.

3.2 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung.

3.3 Wir behalten uns vor, Neukunden nur gegen Vorauskasse zu beliefern.

3.4 Gegenüber Forderungen des Verkäufers kann der Käufer keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden. Gleiches gilt für Aufrechnungen.

4. Lieferung

Von uns angegebene Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Lieferstörungen – auch des Vorlieferanten- gehindert , z. B. durch höhere Gewalt, Einfuhr- oder Ausfuhrsperren, Betriebsstörungen, Streik etc., so verlängert sich die Lieferzeit angemessen bzw. können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers hieraus sind ausgeschlossen.

Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen im jeweiligen branchenüblichen Rahmen berechtigt. Berechnet wird die gelieferte Menge. Teillieferungen sind zulässig. Branchenübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen, insbesondere bei Materialabmessungen, Stärken und Qualitäten, sowie Farben und Drucken sind handelsüblich und stellen keinen Mangel dar.

Lieferungen erfolgen per Paketdienst oder Spedition auf Gefahr und Rechnung des Empfängers.

Ab € 450.- liefern wir frachtfrei innerhalb Deutschlands. Davon ausgenommen sind Überlängen und Inselfrachten.

Unterhalb der Frachtgrenze berechnen wir bei Versand pro Paket € 7,50. Bei Lieferungen per Spedition werden die Kosten anhand der Speditionstabelle berechnet. Die Wahl der Versandart wird durch uns festgelegt. Bruchgefährdete Artikel, wie Glas und Feinkost werden ausschließlich per Spedition versandt.

5. Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich auf etwaige Beschädigung zu untersuchen, und uns dies innerhalb von einer Woche – bei versteckten Mängeln bei Schadensfeststellung- schriftlich mitzuteilen.

Ist eine Lieferung mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung verpflichtet.

Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, da wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind, oder verzögert sich diese aus Gründen, sie wir zu vertreten haben über angemessene Fristen hinaus, so ist der Käufer berechtigt Wandlung oder Minderung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorhalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die der Verkäufer aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt die Ware an Dritte u veräußern bzw. weiterzuver-arbeiten.

6.2 Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an den Verkäufer ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen bleibt jedoch hiervon unberüht. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

6.3 Der Verkäufer kann verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Listenpreises als abgetreten.

6.4 Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache; der Käufer verwahrt diese für den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

6.5 Werden Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig das Eigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung und Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

6.6 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 15% übersteigen.

6.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.

8. Gerichtsstand

Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Verkäufers.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingunen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

9.2 Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

9.3 Es besteht absoluter Kunden- und Quellenschutz für DIETRICH Spezialitäten Inh. Axel Dietrich. Bei Zuwiderhandlung entstehen Ansprüche in Höhe des entstandenen Schadens.

Bankverbindung
Kto.Inhaber: Axel Dietrich
Volksbank Göppingen
IBAN: DE3561060500 493107002

Ebersbach, den 02.07.2012