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Essige - lose Ware

KENNZEICHNUNG DER PRODUKTE

Laut deutscher Kennzeichnungsverordnung für Lebensmittel greift im Bereich der losen Ware der Passus der ,,kleinen Deklarationspflicht". Diese verkürzte Form der Kennzeichnung tritt in Kraft, wenn Produkte im Beisein des Kunden abgefüllt oder hergestellt werden.

Aus diesem Grund müssen bei Essigen und Ölen lediglich der Produktname, die Füllmenge, die Allergene und der Alkoholgehalt auf der Flasche gekennzeichnet werden, sowie zusätzlich das MHD und die Nährwerte. Für die Rückverfolgbarkeit ist auf dem Flaschenanhänger die Losnummer zu vermerken.